Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Herstellerfreigabe zum Betrieb eines Fällkopfes
- Anforderungen an die Kabine
- Vorhandensein einer Schutzscheibe
- Installation eines Abprall- bzw. Schutzgitters
- Empfehlungen zum Teleskopausleger
- Verschiedene Stützensysteme im Vergleich
- Empfehlungen bei der Auswahl einer geeigneten Sägeeinrichtung
- Checkliste vor Inbetriebnahme
- Welche Qualifikationen benötigt der Bediener
- Schulungen DGUV
- Welchen Führerschein benötigt der Fahrer des Telestaplers?
Fachkräftemangel, Gefahrenbaumfällungen, Verkehrssicherung oder Sturmschäden sind Themen, die Forstunternehmen dazu bringen, sich vermehrt mit alternativen Fälltechniken auseinanderzusetzen.
In den letzten Jahren hat sich die Technik der Teleskopstapler sehr schnell verbreitet und an Popularität gewonnen. Bei der Entscheidungsfindung für einen geeigneten Teleskopstapler spielen diverse Faktoren eine Rolle, wozu nicht nur die passende Farbe der Maschine oder die Anzahl an verbauten Kameras zählen.
Wir haben uns intensiv mit der Berufsgenossenschaft SVLFG dazu ausgetauscht und nachfolgend die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. Bei einer Nichteinhaltung der nach MRL notwendigen Anforderungen und einem Unfall mit Personenschaden können daher Regressansprüche erfolgen.
Freigabe des Herstellers für das Betreiben eines Fällkopfes
Es ist darauf zu achten, dass die Hersteller der Trägermaschine das Betreiben eines Fällaggregats zulassen. Zweifel bei der Ausführung solcher Arbeiten in Form von Hinweisen in der Bedienungsanleitung sollten beachtet werden. Wenn der Hersteller dem Betreiben eines Fällkopfes zustimmt, werden technische Voraussetzungen vom Hersteller zur Verfügung gestellt.
Diese können z.B. für das Betreiben des Fällkopfes vorgesehene Steuerfunktionen sein oder ein mit dem Fällkopf verknüpftes Arbeitsdiagramm. Es wird davon abgeraten, der Maschine falsche Anbauteile vorzugeben, um mehr Reichweite oder Traglasten zu erzielen.
Anforderungen an die Kabine des Teleskopstaplers
Die Kabine muss unter anderem über eine ausgewiesene Rops- / Fops-Prüfung verfügen, die durch ein Typenschild in der Kabine ausgewiesen wird. Dies fordern unter anderem auch die Fällkopf-Hersteller beim Betreiben!
FOPS
Falling Object Protective Structure ist ein in die Kabine integrierter Schutz gegen herabfallende Gegenstände, wie z.B. Totholz, abgebrochene Äste oder beschädigte Bauteile (auf Level II ist zu achten).
ROPS
ROLL-Over Protective Structure ist eine Prüfung für den Überrollschutz der Maschine.
Schutzscheibe nach ISO 21876:2020
Sofern die Gefahr des Kettenschusses besteht, ist eine spezielle Schutzscheibe vorzusehen. In der Bedienungsanleitung der Hersteller (z.B. Westtech) wird drauf hingewiesen, dass das in Verkehr zu bringende Fahrzeug mit einer kettenschusssicheren Scheibe nach ISO 21876:2020 auszustatten ist. Diese muss gemäß Hersteller auch mittels eines Zertifikats ausgewiesen werden. Dieses Zertifikat beinhaltet die zu nutzende Kette, Schwertlänge und maximale Sägegeschwindigkeit.
Außerdem ist es empfehlenswert, die Maschine zusätzlich mit einem Schutzgitter auszustatten, um Bauteile, wie Scheibenwischer oder diverse Beleuchtung, vor herabfallenden Gegenständen zu schützen.
Abprall oder FOPS geprüfte Schutzgitter
Einige Maschinen werden nachträglich mit Forstschutzgittern ausgestattet. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, um welche Art der Montage es sich handelt und welchen Vorschriften das Schutzgitter entspricht, z.B. FOPS-Prüfung. Einige dieser Gitter dienen aufgrund ihrer Bauart oder der Art ihrer Montage lediglich als Aufprallschutz der Frontscheibe und nicht als FOPS-geprüfter Fahrerschutz.
Empfehlungen zum Teleskopausleger
Beim Teleskopausleger ist es von Vorteil, dass die Versorgungsleitungen, wie Hydraulik und Elektro zum Aggregat, im Mast verlaufen. So werden auch Schäden durch abstehende Äste und mangelnde Sichtverhältnisse beim Abtragen von Baumteilen vermieden.
Ein Vorbeugen von Verschmutzung oder dem Eindringen von Fremdkörpern in den Mast kann von großem Vorteil sein. Hier ist es ratsam, dass die Ausschübe ausreichend mit speziellen Mastblechen und Abstreifern ausgestattet sind.
Weiterhin ist ein nachträglicher Schutz über empfindlichen Bauteilen, wie Mastrechner und Kamerasystemen, von Vorteil. Er verhindert größere Schäden bei Fehlbedienungen.
Abdeckung über Mastrechner
Schmutzabstreifer am Mast
Abdeckungen über Mastöffnungen
Energiekette außen am Ausleger
Die verschiedenen Stütz-Systeme bei Teleskopstaplern
Bei den verschiedenen Telestapler-Herstellern gibt es folgende Stützensysteme:
Klappstützen
Klappstützen lassen sich nur herunterklappen und bieten nicht viele Möglichkeiten beim Ausnivellieren. Bedingt durch die Bauart bringen sie eine schmale Aufstellfläche und keine nennenswerten Reichweiten und Stabilität mit sich.
Teleskopstützen
Ein Teleskopstützen-System fährt schon mit einer fest definierten Schräglage aus und am Ende kann man die Hydraulikstempel ausfahren, um die Maschine zu nivellieren. Nachteil ist eine geringe Bodenfreiheit unter den Stütztellern, die es in unwegsamen Geländen erschweren, die Stützen zu unterbauen. Außerdem reduziert sich der Zylinder vor den Stütztellern, was bei dem Auftreten von Zug- und Druckkräften zu Problemen führen kann.
Scherenstützen
Auswahl der passenden Sägeeinheit für das Trägerfahrzeug
Hier ist darauf zu achten, dass das ausgewählte Sägeaggregat mit dem jeweiligen Trägerfahrzeug kompatibel ist und vom Hersteller des Trägerfahrzeuges freigegeben wird. Die hierfür erforderliche Anzeige z. B. über Diagramme müssen bei der Aufnahme des Aggregats im Display angezeigt werden und auf die maximalen Traglasten des Herstellers eingestellt sein. So ist einer Fehlbedienung oder einer Überlastung der Maschine vorzubeugen.
Was Sie vor einer Inbetriebnahme eines Telestaplers mit Fällaggregat beachten müssen
Bevor die Maschine in Betrieb genommen wird, muss der Betreiber:
- prüfen, ob die Maschine vollständig und funktionsfähig ist (Typenschild, CE-Kennzeichnung etc. s.o.)
- die Maschine sicherheitstechnisch beurteilen (Gefährdungsbeurteilung)
- aus der Gefährdungsbeurteilung eine Betriebsanweisung für den jeweiligen Einsatz der Maschine erstellen und jedem an der Maschine Beschäftigten bekannt machen
- einen schriftlichen Fahrauftrag für den Bediener ausstellen
- prüfen, dass der Bediener mindestens 18 Jahre alt ist
- prüfen, ob dieser für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist und Befähigung nachgewiesen werden kann
- prüfen, ob die Betriebsanleitung in deutscher Sprache vorliegt.
- prüfen, ob eine Konformitätsbewertung vorhanden ist.
Welche Qualifikation muss der Beschäftigte für eine sichere Bedienung vorweisen?
Grundsätzlich ist die TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln als Grundlage anzusehen.
Ist für die Verwendung von Arbeitsmitteln eine Beauftragung erforderlich, so hat der Arbeitgeber die für die sichere Verwendung benötigten Kompetenzen im Sinne einer Qualifikation sowie erforderlichenfalls zusätzliche persönliche und gesundheitliche Anforderungen (z. B. Farbsehvermögen, räumliches Sehen) zu ermitteln.
Somit muss der Unternehmer sicherstellen, dass der Mitarbeiter geeignet und ausreichend qualifiziert ist. Dies kann intern (siehe Anforderungen TRBS 1116) oder extern erfolgen.
Für Arbeitnehmer befürworten die SVLFG den Bedienerschein durch einen externen Anbieter.
Schulung und Qualifizierung des Fahrers nach DGUV Grundsatz 308-009
Die DGUV 308-009 Qualifizierungsstufen in der Übersicht:
- Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1
(starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) - Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
- Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
- Stufe 3: Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung
Welchen Führerschein benötigt der Fahrer bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine mit einer 40 km/h-Zulassung?
Je nach zulässigem Gesamtgewicht der Maschine sind ein Führerschein der Klasse C1 oder C sowie ggf. eine Berechtigung für Anhänger notwendig. Bei landwirtschaftlichem Einsatz ist ein Führerschein der Klasse T ausreichend.